Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von gis-flight.com

1. Allgemeines

Die allgemeinen Geschäfts- und Leistungsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge mit dem Unternehmen:

GIS-FLIGHT
Carsten Eickhoff
Bergmannstr. 4
D-46045 Oberhausen

(nachstehend Auftragnehmer)

Ein Vertrag wird durch schriftlichen Auftrag per Brief, Fax oder eMail des Auftraggebers und der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer geschlossen.

2. Geltungsbereich

Der Auftragnehmer erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden durch den Auftragnehmer nicht anerkannt, es sei denn, sie werden vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich bestätigt.

3. Angebote, Preise

Allgemeine Angebote und Preise des Auftragnehmers in Prospekten, Anzeigen, Internet und ähnliche sind freibleibend und unverbindlich.
Alle Preise sind Bruttopreise. An den im Auftragsangebot und Auftragsbestätigung genannten Preis hält sich der Auftragnehmer mindestens 30 Tage ab Auftragsdatum.

4. Auftragsausführung, Rechte und Pflichten

Nach Erhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung vom Auftraggeber nimmt der Auftragnehmer die Arbeit auf. Der Auftragnehmer hat die Berechtigung, die Aufträge ganz oder teilweise durch Dritte ausführen zu lassen. Aufträge mit militärischem Hintergrund werden nicht durchgeführt. Die Lieferungen und Leistungen erfolgen ab dem Unternehmenssitz des Auftragnehmers.
Vorrang vor jeglicher Vertragserfüllung hat die Sicherheit. Der Schutz vor Personen-und Sachschäden berechtigt den Piloten, nach eigenem Ermessen allein und vollumfänglich über die Erfüllung des Auftrags zu entscheiden. Der Pilot kann den Auftrag jederzeit vor oder während der Erfüllung abbrechen. (z.B. insbesondere durch Wetter, Wind, lokale Begebenheiten, mögliche Gefährdung von Personen, behördliche Anordnung).
Der Auftraggeber ist insbesondere gehalten, folgende generelle Ausführungskonstanten zu berücksichtigen:

– Keine Befliegung bei Regen.
– Keine Befliegung vor Sonnenaufgang oder nach Sonnenuntergang.
– Befliegungen sind bis Windstärke maximal 35km/h durchführbar.
– der Sichtkontakt zum Fluggerät bleibt ständig bestehen (Sichtflug nach VFR- Regeln).
– die maximale Flughöhe von 100m wird nicht überschritten.
– eine maximale Distanz zum Piloten von 300 m wird nicht überschritten.
– keine Überfliegungen von Personen.

5. Leistungs-und Lieferzeit, Verzug und Widerruf

Die Vereinbarung von Leistungs- und Lieferterminen bedarf der Schriftform. Leistungs- oder Lieferverzug aufgrund höherer Gewalt oder Ereignissen, die dem Auftragnehmer die termingerechte Leistung bzw. Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (z.B. schlechtes Wetter, behördliche Anordnungen) hat er nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Auftragnehmer, die Leistung bzw. Lieferung um die Dauer der Behinderung zu verschieben. Hierfür hat der Auftraggeber eine
Nachfrist von 14 Tagen zu gewähren. Danach kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Sind vereinbarte Fixtermine aus diesen Gründen nicht einhaltbar und können auch nicht nachgeholt werden (z.B. Veranstaltungen), können beide Vertragsparteien vom Vertrag zurücktreten.

6. Zahlungsbedingungen

Die Honorarrechnungen sind mit Lieferung der beauftragten Leistung sofort fällig und ohne Abzug zahlbar. Der Auftragnehmer kann eine angemessene Vorauszahlung verlangen. Auslagen wie z.B. Lieferantenrechnungen, Reisekosten etc. werden mit der Honorarrechnung ausgewiesen und ebenfalls nach Erhalt und ohne Abzug fällig. Bei Stornierung eines Auftrags wird ein Ausfallhonorar gestaffelt wie folgt fällig:

– bis 7 Tage vor Auftragstermin 30% des Honorars.
– bis 3 Tage vor Auftragstermin 50% des Honorars.
– bis 48 Stunden vor Auftragstermin 70% des Honorars.
– bis 24 Stunden vor Auftragstermin 100% netto des Honorars die maximale

7. Haftung

Für vom Auftragnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden haftet der Auftragnehmer.
Alle Vermessungsdaten sind vor Freigabe durch einen öffentlich bestellten Vermesser prüfen zu lassen.

8. Schutzrechte Dritter

Der Auftraggeber sichert zu, dass er berechtigt ist, die beauftragten Leistungen, insbesondere Luftaufnahmen durch den Auftragnehmer durchführen zu lassen.
Wenn hierbei Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte oder andere Rechte Dritter bestehen, obliegt dem Auftraggeber die Einholung der benötigten Rechte und Lizenzen im Sinne des Auftragsziels. Insbesondere hat er das Einverständnis abgebildeter Personen einzuholen. Sofern Dritte gegenüber dem Auftragnehmer Rechtsverletzungen geltend machen, wird er den Auftraggeber hierüber unverzüglich informieren. Bis zur Klärung der Angelegenheit durch den Auftraggeber ist der Auftragnehmer berechtigt, die Auftragsausführung auszusetzen. Falls die Angelegenheit nicht geklärt werden kann, kann der Auftragnehmer nach angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und Ersatz der bis dahin gemachten Aufwendungen beanspruchen.

9. Geistiges Eigentum, Urheberrechte und Referenznachweise

Der Auftragnehmer ist Urheber im Sinne des Urheberrechts an allen vertragsgegenständlichen Leistungen. Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Alle erstellten Werke sind urheberrechtlich geschützt. Dies schließt die Rechte an Fotografien, Filmaufnahmen, Dokumentationen, Berichten, Planungsunterlagen, Auswertungen, Zeichnungen, Aufstellungen, Illustrationen, Katalogen, Know-how, Computerprogrammen und allen sonstigen Ergebnissen, die dem Kunden geliefert werden, ein.
Mit vollständigem Erhalt des vereinbarten Honorars räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein ausschließliches Nutzungsrecht im Rahmen des jeweiligen Auftrags ein. Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Werken werden individualvertraglich vereinbart. Der Kunde ist verpflichtet, alle Schutzvermerke wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert zu übernehmen. Der Kunde verpflichtet sich bei der Verwendung der Bildmaterialien einen üblichen Urhebervermerk/Copyrighthinweis „© Carsten Eickhoff • gis-flight.com“ in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild anzubringen. Ein Unterlassen der Beifügung des Urheberrechtsvermerks laut wird eine Vertragsstrafe in Höhe des Auftragswertes, mindestens jedoch 100.00 € berechnet.

10. Eigenwerbungen

Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Leistungen und Lieferungen, auch wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen, öffentlich als Referenz zu verwenden, in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen und entsprechende Links zu setzen.

11. Schlussbestimmungen

Abweichende Absprachen bedürfen der Schriftform.
Die Unwirksamkeit einer Bestimmung des Vertrages oder der AGB berührt die Rechtswirksamkeit der anderen Bestimmung nicht. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine dem Vertragszweck und Wirtschaftlichkeit sinnvolle wirksame Regelung zu ersetzten.

Ausschließlicher Gerichtsstand ist Amtsgericht Oberhausen.

Alle auf dieser Internetseite veröffentlichten Informationen, Abbildungen und Texte sind urheberrechtlich geschützt. Jegliche Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen
Zustimmung von Carsten Eickhoff, www.gis-flight.com

Oberhausen, September 2015

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